Fragen und Antworten

careanesth

  • Was ist careanesth?

    Careanesth wurde 1999 gegründet und zählt heute zu den führenden Personaldienstleistern im Schweizer Gesundheitswesen. Wir arbeiten mit Spitälern, Rehabilitationskliniken, Psychiatrien, ambulanten Zentren, Praxen, Spitexorganisationen sowie Alters- und Pflegeheimen in der gesamten deutschsprachigen Schweiz zusammen.

    2024, zum 25-jährigen Jubiläum haben wir unsere Präsenz in die französischsprachige Schweiz erweitert und haben einen neuen Standort in Lausanne eröffnet.

    Mit rund 50 Mitarbeitenden an unseren Standorten in Zürich, Basel, Bern, Lausanne, Luzern, St. Gallen sowie im Backoffice in Visp, und mit zahlreichen Freelancern und Springern, sind wir täglich für unsere Kunden im Einsatz.

  • Wo ist careanesth?

    Careanesth hat an folgenden Standorten ein Büro:

    • Careanesth AG, Hauptsitz Zürich, Bahnhofstrasse 73, CH-8001 Zürich
    • Careanesth AG, Büro Basel, Peter Merian-Strasse 43, CH-4052 Basel
    • Careanesth AG, Büro Bern, Seilerstrasse 4, CH-3011 Bern
    • Careanesth AG, Büro Lausanne, Langallerie 9, 1003 Lausanne
    • Careanesth AG, Büro Luzern, Pilatusstrasse 32, CH-6003 Luzern
    • Careanesth AG, Büro St. Gallen, St. Leonhard-Strasse 31, CH-9000 St. Gallen
    • Careanesth AG, Backoffice Visp, Torweg 8, CH-3930 Visp
  • Wann erreiche ich careanesth?

    Die Öffnungszeiten von careanesth sind von Montag bis Donnerstag von 07.00 –17.30 Uhr und am Freitag von 07.00–17.00 Uhr.

    Telefon:+41 44 879 79 79
    Mail:

     

Arbeiten bei careanesth

  • Was für Arbeitsmodelle bietet careanesth?

    Careanesth bietet dir verschiedene Arbeitsmodelle, die sich optimal an deine Lebenssituation anpassen lassen.

    Im Freelancer-Modell hast du die Möglichkeit, neue Regionen und Institutionen kennenzulernen. Du unterstützt ein bestehendes Team über einen definierten Zeitraum von in der Regel 1–6 Monaten bei einem Beschäftigungsgrad von 80–100%.

    Im Springer-Modell bist du flexibel für bedarfsorientierte Einsätze, meistens tageweise, im Einsatz. Über unsere webbasierte Springer- & Pool-Software trägst du deine Verfügbarkeiten ein und wirst direkt von den Einsatzbetrieben gebucht. Du bestimmst, an welchen Tagen du welche Dienste übernimmst und in welchen Institutionen du arbeiten möchtest.

    Im Pool-Modell arbeitest du ähnlich wie im Springer-Modell, bist aber für eine bestimmte Institution vorgesehen. Dadurch geniesst du hohe Flexibilität in einem vertrauten Umfeld.

  • Was ist der Unterschied zwischen temporären- und Springer-Einsätzen?

    Freelancer-Einsätze:
    Du unterstützt über einen definierten Zeitraum, in der Regel 1–6 Monaten ein Team mit einem hohen Beschäftigungsgrad (80–100 %). Den Dienstplan erhältst du direkt von der Abteilung, und du wirst in der Regel in allen Diensten eingesetzt.

    Springer-Einsätze:
    Du arbeitest flexibel, meistens tageweise. Du entscheidest selbst, an welchen Tagen und in welchen Diensten du arbeiten möchtest, und trägst deine Verfügbarkeiten in die webbasierte Springer- & Pool-Software ein. Die Einsatzbetriebe buchen dich dann direkt.

  • Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um bei careanesth arbeiten zu können?

    Du hast eine abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitswesen und fundierte Berufserfahrung. Dein Job bereitet dir Freude, und du zeichnest dich durch Offenheit, Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität aus. Du kannst dich schnell in neue Abläufe und Teams einarbeiten. Zuverlässigkeit, Professionalität und fachliche Kompetenz runden dein Profil ab.

    Wenn du aus dem Ausland kommst, musst du dein Diplom beim SRK anerkennen lassen und über Berufserfahrung in der Schweiz verfügen.

     

  • Wo kann ich mich bewerben

    Du kannst dich direkt auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. 

    Ist die Stelle, die du suchst, nicht dabei, hast du die Möglichkeit, dich über unser Bewerbungsformular zu bewerben. 

    Damit wir deine Bewerbung zügig bearbeiten können, ist es wichtig, dass du eines der beiden genannten Formulare nutzt und alle erforderlichen Angaben mitsendest. Sollte es zu keiner Anstellung über careanesth kommen, werden deine Unterlagen selbstverständlich gelöscht.

  • Kann ich mich unverbindlich bei careanesth beraten und informieren lassen?

    Wir beraten dich gerne zu unseren Arbeitsmodellen. Damit wir dich kompetent und individuell auf deine Situation abgestimmt unterstützen können, benötigen wir unbedingt deine Bewerbungsunterlagen. Ein (Vorstellungs-) Gespräch ist ausserdem nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich.

    Falls du eine allgemeine Beratung oder eine Standortbestimmung wünschst, bietet René Beer diese an. Diese Informationen findest du hier. 

     

  • Was benötigt careanesth alles für eine vollständige Bewerbung?

    Damit wir deine Bewerbung zügig bearbeiten können, bewirb dich bitte direkt über den Link bei den ausgeschriebenen Stellen oder über das allgemeine Bewerbungsformular

    Fülle alle Felder vollständig aus und lade die folgenden Unterlagen als PDF hoch:

    • Einen lückenlos ausgefüllten Lebenslauf mit hochauflösendem Portraitfoto (Business-Foto)
    • Diplome und Fähigkeitsausweise aller absolvierten Ausbildungen (inkl. SRK-Anerkennung bei ausländischen Diplomen)
    • Sämtliche Arbeitszeugnisse deiner bisherigen Arbeitgeber, mindestens der letzten 10 Jahre
    • Weiterbildungs- und Kursbestätigungen

    Bitte achte darauf, dass alle Dokumente zusammen maximal 15 MB groß sind. Um die Dateien vor dem Hochladen zu verkleinern, kannst du den PDF-Komprimierer auf pdfcompressor.com nutzen.

  • Was passiert mit meinen vertraulichen Unterlagen bei careanesth?

    Deine Unterlagen werden für die Bearbeitung in unser System übernommen und selbstverständlich vertraulich behandelt. Careanesth gibt deine Bewerbungsunterlagen nur nach Rücksprache mit dir an potenzielle Einsatzbetriebe weiter.

    Wenn du im Springer- oder Pool-Modell arbeitest, stimmst du mit der Freischaltung deiner Einsatzorte in der OnlineDispo zu, dass potenzielle Arbeitgeber Einsicht in deinen Lebenslauf, deine Kontaktdaten und die von dir ausgefüllte Kompetenzliste erhalten.

    Sollte es zu keiner Anstellung über careanesth kommen, werden deine Unterlagen gelöscht. Gemäss Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hast du Anspruch auf den Schutz deiner Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch deiner persönlichen Daten. Wir halten uns an diese Vorgaben. Weiterführende Informationen findest du im Impressum unter Datenschutz

  • Habe ich als temporär/e Mitarbeiter/in ein Team?

    Ja, deine Bereichs- und Regionalleitung ist deine direkte Ansprechperson und pflegt einen persönlichen Kontakt zu dir. Bei careanesth legen wir Wert auf Gemeinschaft und organisieren regelmässige Anlässe und Events. Die Einladungen dazu bekommst du persönlich, und die Anmeldung ist verbindlich. Damit du gut planen kannst, teilen wir dir die Termine frühzeitig mit. Wir freuen uns, dich dabei zu sehen!

  • Erhalte ich bei careanesth ein Dienstjubiläum?

    Careanesth ist stolz auf die vielen langjährigen Mitarbeitenden – und das möchten wir auch feiern! Wenn du bestimmte Dienstjubiläen erreichst, hast du Anspruch auf folgende Prämien:

    • 5 Jahre: *2'500.–
    • 10 Jahre: *5'000.–
    • 15 Jahre: *7'500.–

    Die Jubiläumsprämie basiert auf einem Beschäftigungsgrad von 100 % und wird an deinen durchschnittlichen Beschäftigungsgrad über die Dienstjahre angepasst. Dieses Angebot gilt für alle careanesth-Mitarbeitenden, ausgenommen Mitarbeitende in administrierten oder lizenzierten Pools.

  • Habe ich als Mitarbeiter/in Ermässigung?

    Als Mitarbeiter/in von careanesth profitierst du bei verschiedenen Unternehmen von attraktiven Vergünstigungen. Eine Übersicht der Unternehmen und Konditionen findest du im aktuellen careanesth A-Z. Diese Vergünstigungen gelten für alle careanesth-Mitarbeitenden, ausgenommen sind Mitarbeitende in administrierten oder lizenzierten Pools.

  • Erhalte ich bei careanesth ein Arbeitszeugnis?

    Nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses stellt dir careanesth ein Arbeitszeugnis aus. Auf Wunsch erstellen wir dir auch ein Zwischenzeugnis. Wenn du weniger als 3 Monate oder weniger als 20 Einsatztage im Einsatz warst, erhältst du stattdessen eine Arbeitsbestätigung.

  • Werde ich beim Temporär Arbeiten beurteilt?

    Am Ende eines Einsatzes füllt der Einsatzbetrieb ein Beurteilungsformular aus. Bei einer negativen Beurteilung suchen wir das Gespräch mit dir, um gemeinsam zu klären, ob deine Qualifikation passend ist. Sollten zwei begründete, negative Beurteilungen vorliegen, behält sich careanesth das Recht vor, dir keine weiteren Einsätze anzubieten. Wir legen grossen Wert darauf, die Qualität der Einsätze stets hoch zu halten.

Lohn und Versicherungen

  • Bin ich sozialversichert wenn ich temporär arbeite?

    Ja, du bist bei careanesth vollumfänglich sozialversichert. Neben den gesetzlich festgelegten Abgaben für AHV/IV/EO, ALV (Arbeitslosenversicherung), Betriebs- und Nichtbetriebsunfall bist du zusätzlich überobligatorisch bei der KTG (Krankentaggeldversicherung) und dem BVG (Pensionskasse) versichert.

  • Habe ich eine Pensionskasse wenn ich temporär arbeite?

    Ja, du wirst ab dem 1. Arbeitstag automatisch bei der NoventusCollect versichert, sofern du das ordentliche Rücktrittsalter noch nicht erreicht hast. Deine Risiko- und Sparbeiträge werden hälftig von dir und von careanesth einbezahlt. Mit dem Sparprozess beginnst du ab dem Kalenderjahr, in dem du deinen 25. Geburtstag feierst.

  • Was passiert bei Austritt mit meiner Pensionskasse?

    Beim Austritt (in der Regel ab 25 Jahren) hast du Anspruch auf die Austrittsleistung der Pensionskasse. Diese wird direkt an die Vorsorgeeinrichtung deines neuen Arbeitgebers überwiesen.

  • Was passiert mit dem Geld, wenn ich keinen neunen Arbeitgeber habe?

    Wenn du keinen neuen Arbeitgeber hast, wird die Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Du kannst dafür ein Konto bei einer Bank deiner Wahl eröffnen.

  • Kann ich mir die Pensionskasse bar auszahlen lassen?

    Unter bestimmten Umständen hast du die Möglichkeit, dir die Austrittsleistung bar auszahlen zu lassen. Detaillierte Informationen dazu findest du im Vorsorgereglement der NoventusCollect. Du erhältst ein Austrittsformular, das du ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Pensionskasse NoventusCollect weiterleiten musst. Sobald alle Unterlagen bei der Pensionskasse vorliegen, wird die Austrittsleistung transferiert.

  • Bin ich bei careanesth Invalidenversichert?

    Ja, die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung für alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Ihr Ziel ist es, dir bei einer Invalidität durch Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern. Die Prämien werden geteilt: Die eine Hälfte übernimmt careanesth, die andere wird dir vom Lohn abgezogen.

  • Bin ich bei careanesth Krankentaggeldversichert?

    Ja, du bist bei careanesth krankentaggeldversichert. In einem Krankheitsfall bezahlt dir careanesth während den ersten 30 Tagen 90% deines durchschnittlichen Bruttoeinkommens als Lohnfortzahlung (abzüglich 2 Karenztagen). Ab dem 31. Tag bist du bei careanesth bis zum 730. Tag gegen Lohnausfall bei der Sodalis versichert. Die Taggeldhöhe beträgt 80% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate. Ab dem 731. Tag greift bei Langzeiterkrankungen die IV (Invalidenversicherung).

  • Kann ich nach Einsatzende in der Taggeldversicherung bleiben?

    Ja, nach Ende deines Einsatzes hast du das Recht, innerhalb von 90 Tagen in die Einzeltaggeld-Versicherung der Sodalis zu wechseln. In der Kollektivversicherung gilt eine Wartefrist von 30 Tagen. Auf Wunsch kannst du mit der Sodalis eine kürzere Wartefrist vereinbaren. In diesem Fall musst du jedoch eine Gesundheits-Erklärung ausfüllen, auf deren Basis die Versicherung den Übertritt oder die Aufnahme ablehnen kann. Mit einer Wartefrist von 30 Tagen wird der Übertritt in jedem Fall garantiert.

  • Bin ich bei careanesth Unfallversichert?

    Ja, während eines Einsatzes bist du bei careanesth über die SUVA gegen Berufsunfälle und – bei einer Mindestarbeitszeit von 8 Stunden pro Woche – auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämien für die Berufsunfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber, während die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung von deinem monatlichen Bruttolohn abgezogen werden. Bitte melde alle Unfälle umgehend deiner zuständigen Bereichs- oder Regionalleitung bei careanesth.

Arbeitszeit, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag

  • Bin ich als temporär Mitarbeitender dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt?

    Ja, careanesth untersteht dem GAV Personalverleih.

  • Darf ich nebenbei bei careanesth arbeiten?

    Alle Mitarbeitenden, die neben careanesth noch für einen weiteren Arbeitgeber tätig sind, müssen in der Vertraulichkeitserklärung mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie ihren Hauptarbeitgeber über den Nebenerwerb informiert haben und dieser damit einverstanden ist. Die Vertraulichkeitserklärung erhältst du automatisch nach deiner Bewerbung über unsere Website.

  • Wie sind die Ferien und Feiertage im Stundenlohn geregelt?

    Die Ferien/Feiertage sind bei Stundenlohnvereinbarungen in Form eines Prozentsatzes bereits im Bruttolohn enthalten (siehe Rahmenarbeitsvertrag) und werden auf der monatlichen Lohnabrechnung ausgewiesen.

  • Wann wird das Feriengeld ausbezahlt?

    Gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) muss das Feriengeld zurückbehalten werden. Es wird im Regelfall bei Ferienbezug bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt.

  • Wenn ich meinen Dienstplan selber schreibe, gilt dann das Arbeitsgesetz?

    Ja, die tägliche Ruhezeit muss im Normalfall 11 Std./Tag betragen. Sie kann – auch mehr als einmal pro Woche – bis auf 9 Std./Tag herabgesetzt werden, sofern im Durchschnitt von zwei Wochen die tägliche Ruhezeit 12 Std. beträgt. Allerdings darf beim darauffolgenden Einsatz keine Überzeit erfolgen.

  • Wie ist die Ruhezeit mit den Piketteinsätzen geregelt?

    Durch Piketteinsätze darf die tägliche Ruhezeit unterbrochen werden, sie muss jedoch im Anschluss an den Pikettdienst im restlichen Umfang nachgewährt werden. Kann durch die Piketteinsätze eine minimale Ruhezeit von vier aufeinander folgenden Std. nicht erreicht werden, so muss im Anschluss an den letzten Einsatz die gesamte tägliche Ruhezeit von 11 Std. nachgewährt werden.

  • Bekomme ich beim temporär Arbeiten einen Arbeitsvertrag?

    Ja, bei careanesth erhältst du zwei Verträge:

    • Rahmenarbeitsvertrag: Dieser Vertrag regelt deine grundlegenden Rechte und Pflichten während der Laufzeit deiner befristeten oder unbefristeten Einsatzverträge. Er ist an die Bestimmungen des GAV Personalverleih angepasst und informiert dich über alle wichtigen arbeitsrechtlichen Themen, wie Kündigungsfristen, Überstunden/-zeiten, Lohnauszahlung, Sozialversicherungen und mehr. Der Vertrag ist vom Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) genehmigt.

    • Einsatzvertrag: Dieser Vertrag enthält die Details zu deinen Einsätzen. Du erhältst ihn vor Beginn jedes befristeten Einsatzes (Freelancer) oder jährlich bei unbefristeten Einsätzen (Springer und Pool) per Mail. Im Einsatzvertrag stehen unter anderem dein Einsatzort, Einsatzbeginn und -ende, Arbeitszeit, Beschäftigungsgrad und Bruttolohn.

  • Habe ich als temporär Mitarbeitende/r das Recht auf bezahlte Fort- und Weiterbildung?

    Durch den GAV bezahlen Mitarbeitende 0,4 % und Arbeitgeber 0,4 % der Lohnsumme an den Weiterbildungsfonds von Temptraining. Du erhältst grosszügige Leistungen für Weiterbildung. Alle aktuellen Informationen findest du unter: www.temptraining.ch